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AktuellesAsylrecht – Bedeutung, Ablauf etc. sowie Landeserstaufnahmeeinrichtung in Messstetten

Ablauf des Asylverfahrens in Deutschlands (schematisch)

Allgemeines

Während politisch Verfolgte über Artikel (Art.) 16a des Grundgesetzes (GG) ein grundgesetzlich zugesichertes Asylrecht in Anspruch nehmen können, bestehen für nicht politisch verfolgte Asylsuchende erhöhte Hürden bis zur Anerkennung als Flüchtling.

Diese bestehen z.B. darin, dass Ausländer aus der EU oder sog. sicheren Herkunftsländern sich nicht auf das Asylrecht nach Art. 16a Abs. 2 GG berufen können. Bei diesen sicheren Herkunftsländern wird vermutet, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet, solange der Asylbewerber diese Vermutung nicht entkräftet. Erst Ende September gab es in der BRD eine heftige Debatte darüber, ob oder ob nicht Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer einzustufen sind. Dies hätte eine Beschleunigung der Verfahrensdauern zur Folge, da entsprechende Anträge relativ einfach als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen werden könnten. Die Entscheidung fiel mit einem Ja des Bundestages sowie des Bundesrates hierzu.

Des Weiteren wird unter dem Begriff Asylrecht auch die Anerkennung nach der sog. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten (sog. subsidiärer Schutz) gefasst, welche das für die Asylanträge zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg im Regelfall ohne weiteren besonderen Antrag mit prüft.

Als politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16a GG gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wem durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine Religion, politische Überzeugung oder an andere, für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und in eine ausweglose Lage bringen. Kurzum wer durch ein Handeln eines Staates aufgrund seiner angeborenen, selbst unbeeinflussbaren Eigenschaften in einem die Menschenwürde verletzenden Maße diskriminiert wird.

Häufiger als eine Anerkennung als Asylsuchender im Sinne des Art. 16a GG erfolgt ein Zuspruch der Flüchtlingseigenschaft nach der GFK. Die Flüchtlingseigenschaft steht dem Status Asylberechtigter nach Art. 16a GG in den aufenthaltsrechtlichen Folgewirkungen gleich. Auch im Übrigen (z. B. bezüglich Sozialleistungen, Teilhabe am Arbeitsmarkt, Ausstellung von Reisedokumenten) haben anerkannte Flüchtlinge gegenüber Asylberechtigten keine Nachteile.

Flüchtling nach der GFK ist hierbei, wer sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten neun Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie zumeist kaum Chancen auf einen Job, weil es "bevorrechtigte Arbeitnehmer" gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge. Nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge - ohne die oben beschriebenen Einschränkungen - arbeiten.

 

Veröffentlicht am 14.10.2014

 

AllgemeinJusos für Deeskalation im Ukraine-Konflikt

Christoph Ott bei der Einbringung des AntragsSeit Monaten hält die sogenannte Ukraine-Krise die Welt in Atem. Auch die Jusos Hechingen-Haigerloch wollten sich mit bloßen zusehen nicht zufrieden geben. Aus diesem Grund verfasste Christoph Ott in Zusammenarbeit mit Tim Herster aus Konstanz einen Leitantrag zur Rolle der deutschen Außenpolitik und Deeskalation in der Ukraine-Krise. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Bundesrepublik ihre Rolle als Vermittlungsinstanz weiter aufrecht erhalten muss und dass die Lösung des Konflikts nur eine politische und keine militärische sein kann. Des Weiteren werden konkrete Handlungsvarianten zum nationalen wie Internationalen Verständigung aufgezeigt. Diese umfassen u.a. von der OSZE als Mediator geleitete "runde Tische" sowie eine "Kommission zur Klärung schwieriger Fragen des Völkerrechts" bezüglich der Annektion der Krimhalbinsel. Vorbild zu Letzterem war die gleichnamige Kommission zwischen Polen und Russland zur Klärung der Geschehnisse während des zweiten Weltkriegs.                                                                                                              
                                                                                                                                   Christoph Ott bei der Einbringung des Antrags

Adressiert ist der Antrag, welcher auf dem Landesausschuss der Jusos Baden-Würrtemberg am 28.09.2014 in Böblingen mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, direkt an die SPD-Bundestagsfraktion. Diese wird aufgefordert Ihre Stellung in der gegenwärtigen großen Koalition dahingehend zu nutzen, eine friedliche Lösung des Ukraine-Konflikts zu fördern.
Über den großen Zuspruch zu ihrem Antrag waren die Jusos Zollernalb sehr erfreut. Christoph Ott meinte hierzu: "Für Europa ist 2014 ein besonderes Jahr. Unsere Generation wird daran gemessen werden, wie sie mit den Bedrohungen der Gegenwart umging und alles daran setzte, den Frieden zu sichern. Genauso wie frühere Generationen an ihren Erkenntnissen aus zwei Weltkriegen gemessen wurden."

Veröffentlicht am 12.10.2014

 

Jusos in AktionJuso-LDK 2014 in Balingen

Nils Schmid,  Landesminister für Finanzen und Wirtschaft und stellvertretender Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg eher Bernd Majer für sieben Jahre als Kreisvorsitzender der Jusos Zollernalb






 

Veröffentlicht am 06.07.2014

 

MdB und MdLRede zum Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in BW

Aus der Sitzung am Mittwoch, 25.06.2014

Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesverwaltungsgericht hat anlässlich einer Verwaltungsstreitsache entschieden, dass künftig Regelstundenmaße von verbeamteten Lehrkräften nicht mehr durch eine reine Verwaltungsvorschrift festgelegt werden können, sondern durch Rechtsverordnung geregelt werden müssen. Dies und nichts anderes ist der Grund, warum wir uns am Ende des heutigen Plenartags mit diesem Thema befassen und auf Wunsch der CDU auch darüber sprechen.

Gestattet sei dieser Hinweis zu Beginn, da die CDU in ihrer Regierungszeit hierüber nicht öffentlich diskutieren wollte.

Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU

Die neue Arbeitszeitverordnung schreibt im Wesentlichen die Inhalte der bereits bestehenden Verwaltungsvorschrift fort.

Demnach werden auch zukünftig Lehrkräfte je nach Einsatzort eine unterschiedlich hohe Unterrichtsverpflichtung haben. Die Unterrichtsverpflichtung an den einzelnen Schularten wurde gegenüber den Vorjahren weder erhöht noch abgesenkt.

Auf zwei Änderungen gegenüber früheren Regelungen möchte ich im Folgenden dennoch kurz eingehen. Mit der Gemeinschaftsschule hat sich eine neue Schulart etabliert, die eine Ergänzung der Arbeitszeitverordnung erforderlich macht. Die nun vorgeschlagene Anpassung findet meine persönliche Unterstützung, denn diese drückt aus, dass an der Gemeinschaftsschule Lehrkräfte unabhängig ihrer Lehrbefähigung die gleiche Anzahl an Unterrichtstunden unterrichten. Diese Standardisierung auf eine einheitliche Unterrichtsverpflichtung ist konsequent und stärkt zugleich den Zusammenhalt im Kollegium. Eine doppelte Privilegierung von Gymnasiallehrkräften ist nicht einzusehen. Sie verdienen deutlich mehr Geld als ein Hauptschullehrer. Warum sollten sie dann auch noch weniger arbeiten?

Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU

Damit verbunden ist das klare bildungspolitische Signal, dass Lernprozesse auf unterschiedlichen Lernniveaus in den Klassenstufen 5 bis 10 einen vergleichbaren Aufwand für Lehrkräfte bedeuten. Bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang die Haltung der CDU.

Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Schlüssig!

Bemerkenswert! Diese sorgte sich in der Sitzung des Bildungsausschuss um die Attraktivität der Gemeinschaftsschule und empfand die Neuregelung als Wettbewerbsnachteil. Ich nehme diesen Hinweis gerne als wichtiges Signal entgegen, dass sich die CDU endlich von ihrem Mantra entfernt, die grün-rote Regierung würde die Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schularten bevorzugen.

Zuruf des Abg. Georg Wacker CDU

 

Im Übrigen, Herr Wacker: Das Abstimmungsergebnis der Opposition in eben dieser Ausschusssitzung zum Entwurf der Landesregierung über die Arbeitszeit verbeamteter Lehrer erfolgte uneinheitlich und mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen.

Abg. Georg Wacker CDU: Nicht zugestimmt!

 

Ich bin gespannt auf die heutige Abstimmung.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Neuregelung für die Gemeinschaftsschule tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil ist, geht es doch um die Anwerbung –Herr Wacker, Sie habe es ja angesprochen- von Gymnasiallehrern, die gegenüber den Kollegen am Gymnasium ein um zwei Stunden höheres Deputat erwartet. Die aktuelle Einstellungspraxis zeigt, dass dem nicht so ist. Über 2/3 der für das kommende Schuljahr ausgeschriebenen Stellen konnten bereits durch Lehrkräfte mit Gymnasialbefähigung besetzt werden. Noch offene Stellen werden bis zum Beginn des nächsten Schuljahres im Rahmen des Nachrückverfahrens besetzt werden. Die aktuelle Bewerberlage zeigt also, dass die Gemeinschaftsschule auch für Gymnasiallehrkräfte hoch attraktiv ist.

Beifall der Abgeordneten der Grünen und der SPD

Der zweite Punkt

Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU

der neuen Arbeitszeitverordnung, der in der Vergangenheit sehr intensiv diskutiert wurde, ist die Neuregelung der Altersermäßigung für Lehrkräfte. Als unmittelbar Betroffener kann ich sagen, dass ich die Neuregelung mittrage, denn die politische Botschaft ist unmissverständlich.

Zum einen bleibt die Altersermäßigung als ein wichtiges Instrument der Gesundheitsvorsorge für Lehrkräfte erhalten.

Ebenfalls gleich bleiben Umfang sowie die stufenweise Erhöhung – einzig der Beginn der Altersermäßigung wurde um zwei Jahre nach hinten verschoben.

Aus meiner Sicht ist die gewählte Anpassung an das zukünftige Pensionseintrittsalter ein tragfähiger Kompromiss, der das Instrument der Altersermäßigung absichert.

Die SPD-Fraktion wird der Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg in der vorgelegten Fassung zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Beifall der Abgeordneten der Grünen und der SPD

Veröffentlicht am 06.07.2014

 

AktuellesMartin Rosemann zum Mindestlohn

Gesagt - Getan - Gerecht: Der Mindestlohn kommt ohne Branchenausnahmen

 

Liebe Genossinnen und Genossen,

der Bundestag hat heute mit den Stimmen der großen Koalition das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie verabschiedet. Damit haben wir eine zentrale Forderung der SPD umgesetzt: Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 EUR. Der Mindestlohn gilt ohne Branchenausnahmen, Übergangsfristen erlauben ein Unterschreiten des Mindestlohns nur bis Ende 2016 und nur in Branchen, in denen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht. Spätestens zum 1. Januar 2017 verdienen dann alle Beschäftigten in Deutschland über 18 Jahre mindestens 8,50 EUR pro Stunde.

Alles in allem werden rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren - für viele ist das die größte Gehaltssteigerung ihres Lebens!

Der Mindestlohn ist sozial gerecht, weil niemand mit einer Vollzeitstelle gezwungen sein darf, zur Bestreitung seines Lebensunterhalts noch zum Amt zu gehen. Er ist aber auch wirtschaftlich vernünftig, entlastet die Sozialkassen und stärkt diejenigen Unternehmen im Wettbewerb, die schon heute faire Löhne zahlen. 

In der öffentlichen Diskussion ist gerade viel von den angeblichen Ausnahmen beim Mindestlohn zu hören. Lasst Euch den sozialdemokratischen Erfolg nicht kaputt reden, denn Fakt ist: Es gibt keine Branchenausnahmen! Für die viel zitierten Zeitungsausträger gilt lediglich eine Übergangsfrist, auch sie haben ab 2017 Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 ?. Auch Saisonarbeiter in der Landwirtschaft stellen keine Ausnahme dar, wir haben lediglich für die Dauer von vier Jahren die Möglichkeit einer kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung von 50 auf 70 Tage verlängert und die bislang sehr bürokratischen Abrechnungen von Kost und Logis vereinfacht.

Und wir machen Schluss mit der Generation Praktikum: Jede Praktikantin und jeder Praktikant mit Berufs- oder Studienabschluss hat künftig Anspruch auf den Mindestlohn, gleiches gilt für freiwillige Praktika mit einer Dauer von mehr als drei Monaten.

Von der Regelung, Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung von der Mindestlohnregelung auszunehmen, bin ich wie viele meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen nicht begeistert - das ist eine Kröte des Koalitionspartners, die wir schlucken mussten. Umso wichtiger ist die Klarstellung, dass die Regelung bereits 2017 auf ihre Wirkung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet wird. Zudem gilt sie nicht, falls ein Tarifvertrag bindend ist.

Zu guter Letzt bringt das Tarifpaket nicht nur den Mindestlohn, sondern auch eine echte Stärkung der Tarifautonomie, indem die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen durch Wegfall des 50-Prozent-Quorums vereinfacht und das die Branchenmindestlöhne regelnde Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen geöffnet wird.

Heute ist ein guter Tag für viele Beschäftigte, die Gewerkschaften und natürlich auch für die SPD!

Natürlich stehe ich für Eure Rückfragen und Anmerkungen gerne zur Verfügung. 

 

Herzliche Grüße

 

Euer Martin 

Veröffentlicht am 06.07.2014

 

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