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Baden-Würrtemberg





 

 

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Kinder- und JUgendbeteiligung

Beteiligung ist wichtig und richtig

Mit der demografischen Entwicklung kommen der heutigen Jugend und kommenden Generationen wachsende Bedeutung und Verantwortung zu. Neben bester Förderung und Stärkung brauchen junge Menschen auch ausreichende Erfahrungs- und Gestaltungsräume und -zeiten, um eine eigene Persönlichkeit zu entwickeln.

 

Eigenständige Jugendpolitik ist ein Politikansatz, der die Jugendphase als Ganzes in den Blick nimmt und die Interessen und Belange junger Menschen bei allen Entscheidungen berücksichtigt. Im Zentrum für Eigenständige Jugendpolitik haben sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden, die Kommunalen Spitzenverbände, das Deutsche Jugendinstitut (DJI), der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) zusammengeschlossen und gemeinsame  Grundsätze, Ziele und Leitlinien für eine Eigenständige Jugendpolitik entwickelt.

Jugendpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Ob beim öffentlichen Nahverkehr, der Neugestaltung des Sozialstaats oder der Finanzpolitik – überall gilt es die Interessen Jugendlicher zu wahren. Wir setzen uns für eine Politik ein, die die Interessen sämtlicher Generationen in ein Gleichgewicht bringt. Wir fordern von der Bundesregierung die Einrichtung eines Kinder- und Jungendbeauftragten. 

Die Jusos Baden-Württemberg wollen die politischen Beteiligungsmöglichkeiten Jugendlicher auf kommunaler Ebene erweitern. Wir fordern die Einrichtung von Jugendgemeinderäten und Jugendzentren in Selbstverwaltung. Sie bieten Jugendlichen eine Plattform ihre Interessen vorzubringen und Demokratie direkt zu erfahren. Jugendgemeinderäte sollten ein generelles Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat haben; nicht nur dann, wenn es um „jugendrelevante Themen“ geht. Die Belange von Kindern und Jugendlichen müssen in der Kommunalpolitik stärker zur Geltung kommen. Wir möchten, dass alle Entscheidungen auf Kinder- und Jugendverträglichkeit hin überprüft werden.