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Unsere Forderung Nr. 1

Progressive Ausgestaltung der Stromsteuer und EEG-Umlage

Haushalte, die sparsam mit Strom umgehen sollen belohnt werden. Hierzu sollen die EEG-Umlage sowie die Stromsteuer progressiv, d.h. bei höherem Verbrauch im absoluten Wert pro Kwh ansteigend, ausgestaltet werden. Es soll eine Balance gefunden werden, bei der die ersten 500 Kwh pro Person und Jahr einer minimalen Belastung von je nur 0,1 Ct / Kwh unterworfen werden sollen, während Stromsteuer und EEG-Umlage im Folgenden ab einem Wert von 501 Kwh pro Person und Jahr stetig ansteigen und so, bei einem Wert von 1750 Kwh pro Person und Jahr1 zu einem Steuer- und Abgabenaufkommen zu gelangen, das dem jetzigen Aufkommen entspricht.

Die Jusos BW stehen hinter der Energiewende und werden diese auch weiterhin tatkräftig unterstützen. Dennoch können die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mit der Energiewende einhergehenden sozialen und ökonomischen Aspekte nicht gänzlich, infolge eines Energiewende-idealismus, ignoriert werden.
Seit 2000 stieg der durchschnittliche Verbraucherstrompreis inflationsbereinigt um 110 %2 von 13,73 Ct / Kwh im Jahr 2000 auf 28,73 Ct / Kwh im Jahr 2013 an. Im selben Zeitraum stieg die Abgabenlast auf Strom von 38 % des Strompreises auf
50 % des Preises an. Dies hängt maßgeblich mit dem am 01.04.2000 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der hiermit eingeführten EEG Umlage zusammen. Diese beträgt zwischenzeitlich 6,24 Ct / Kwh (Stand Januar 2014). Hinzu kommt eine Stromsteuer in Höhe von 2,05 Ct / Kwh (Stand April 2013).
Im selben Zeitraum ( 2000 - 2013 ) stiegen die Durchschnittslöhne lediglich um 22%3. Es ist zu vermuten, dass die Steigerung kleiner und mittlerer Einkommen weit niedriger ausgefallen ist. Im Ergebnis ergibt sich eine zunehmende Belastung der Verbraucher in Folge hoher Stromkosten.


Dies ruft die Frage nach einer Entlastung der Verbraucher auf. Um hierbei zeitgleich ökologische Ziele – Energiesparen ist auch Teil der Energiewende – voranzutreiben macht es Sinn, sparsame Haushalte zu entlasten und Haushalte die mit Strom verschwenderisch umgehen entsprechend stärker zu belasten. Dies führt den Menschen vor Augen, dass eine dauerhaft billige Stromversorgung nicht selbstverständlich ist.

Praktisch umgesetzt werden soll dies indem die Energieversorger, die sowohl die Steuer als auch die EEG-Umlage an den Bund abzuführen haben, dies unterjährig auf Grundlage des geschätzten Stromverbrauchs des Haushalts tun und am Ende des Jahres, mit der endgültigen Stromrechnung eine Korrektur der Werte stattfindet.
Auf Grundlage der dem Antrag entsprechenden Formel berechnet der Energieversorger am Jahresende mit der endgültigen Abrechnung des Stromverbrauchs die auf den jeweiligen Haushalt entfallende Stromsteuer- EEG-Abgabe-Last. Bei Abweichungen zum gezahlten Wert erfolgt mit der jährlichen Stromkostenerstattung / -nachzahlung eine entsprechende Korrektur.

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1Derzeitiger ca. Durchschnittsverbrauch eines Singlehaushalts

2Eurostat - harmonisierter Verbraucherpreisindex (HICP) sowie BDEW-Strompreisanalyse Mai 2013
 

3Deutsche Rentenversicherung Bund, Durchschnittsentgelt, 2000 = 54.256 DM – 2013 = 34.071 EUR, Umrechnung mittels des amtlich im Zuge der Euroeinführung festgelegten EURO-DM-Kurses von 1 zu 1,95583.