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Unsere Forderung Nr. 2

Regelmäßige Anpassung der Sozialtransfers an die stetig steigenden Energiekosten

Sozialtransfers wie Arbeitslosengeld II (ALG II), Bafög oder die Grundsicherung im Alter sollen um die stetig ansteigenden Stromkosten regelmäßig pauschaliert aufgestockt werden. Als Referenzwert soll hierzu die Steigerung der Energiekosten im Verbraucherpreisindex dienen. Hierbei soll im Vorfeld durch Strompreisprognosen und im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung unter zugrundlegen des Verbraucherpreisindex sichergestellt werden, dass bei Änderungen eine sofortige, unmittelbare Erhöhung des Regelsatzes für Strom zum nächsten Quartal erfolgt.


Die Stromkosten eines Singlehaushalts stiegen in der Zeit von 2000 bis 2013 absolut um 263 EUR/Jahr. Für immer mehr Menschen wird Strom zum Luxusgut. Dies führte u.A. dazu, dass es allein im Jahr 2011 ca. 312.000 Stromsperren1 gab.


Hierunter leiden gerade die Schwächsten unserer Gesellschaft. Diejenigen, die von Sozialtransfers abhängig sind. In den letzten Jahren erfolgten nur spärliche Anhebungen der Regelsätze für ALG II oder die Grundsicherung.

Selbst wenn dies geschah, dann vielfach erst sehr spät und völlig unangemessen im Verhältnis zur Lebenswirklichkeit der Menschen. Man darf nicht erst dann handeln, wenn es kurz vor 12 bzw. bereits zu spät ist. Es müssen vorab Mechanismen geschaffen werden, die Stromsperren verhindern. Die verhindern, dass Menschen im Dunkeln sitzen müssen. Hierzu soll im Vorfeld durch Strompreisprognosen und im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung unter zugrundlegen des Verbraucherpreisindex sichergestellt werden, dass bei Änderungen eine sofortige, unmittelbare Erhöhung des Regelsatzes für Strom zum nächsten Quartal erfolgt. Dies soll dazu dienen, den Anteil der Stromkosten am Einkommen im Vergleich zum heutigen Anteil konstant zu halten.

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1Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2012, S. 16