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Unsere Forderungen

Verhalten und Deeskalation im Ukraine-Konflikt

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, dahingehend auf die Bundesregierung einzuwirken, dass sich die Bundesrepublik Deutschland jedweder Mitwirkung in einem Angriffsvorhaben bzw. Krieg in der Ukraine enthält. Hiervon sind auch mittelbare Beteiligungen in Form der Bereitstellung von Waffen(-systemen), Dual-Use-Gütern1, militärischer Infrastruktur sowie militärischer Beratung erfasst. Von letzterem ist Art. 4 des Nordatlantikvertrags ausgenommen. Eine Beteiligung in Form von humanitärer Hilfe jetzt und im etwaigen Kriegsfall ist davon ebenso explizit ausgenommen.

Die von Deutschland angestrengte Außenpolitik muss die Verhinderung der Radikalisierung der Akteure, den Schutz von Menschen(-leben) und die Herstellung und Sicherung einer Waffenruhe zum Ziel haben. Alle Maßnahmen, die zu einer weiteren Isolation und Radikalisierung der beteiligten Akteure beitragen sind durch die Bundesregierung und die Organe der Europäischen Union zu unterlassen. Entsprechend ist mit diplomatischen Mitteln auf alle Parteien, auch Verbündete Staaten oder mit der Bundesrepublik Deutschland assoziierte Organisationen einzuwirken. Einzelne Beteiligte zu isolieren führte bisher nur zu einer Verschlimmerung des Konflikts.

Die Bundesrepublik hat ihre Funktion als zwischen-staatliche Vermittlungsinstanz aufrecht zu erhalten. Diese Funktion darf auf keinen Fall durch eine militärische Kooperation gleich welcher Art gefährdet werden. Die Verhinderung weiterer Gewalt und die Herstellung eines umfassenden und belastbaren Dialogs aller beteiligten Parteien muss das erste und oberste Ziel der deutschen und europäischen Außenpolitik zu sein.

Eine Waffenruhe und die geordnete Entmilitarisierung der nichtstaatlicher Akteure ist dazu unerlässlich. Hierbei hat die Europäische Union ihre Unterstützung an die Bedingung zu knüpfen, dass die ukrainische Regierung den Anspruch hat für die Sicherheit aller Ukrainerinnen und Ukrainer gleichermaßen verantwortlich zu sein und politische Probleme gewaltfrei mit politischen Mitteln zu lösen.

Die Unterstützung der ukrainischen Regierung seitens der Bundesrepublik Deutschland bei der Wiederherstellung der staatlichen Ordnung hat sich auf Polizei und Justiz zu beschränken.

Bemühungen ziviler Organisationen allen Teilen des Landes eine politische Partizipation zu ermöglichen sind zur Schaffung eines stabilen Staatswesens essenziell und damit uneingeschränkt zu unterstützen.

Die Europäische Union darf sich Angeboten der Russischen Föderation nicht prinzipiell verweigern, jedoch muss hierfür die konsequente und kompromisslose Kontrolle der russisch-ukrainischen Grenze in Kooperation mit internationalen Beobachtern eine notwendige Bedingung hierfür darstellen, auch wenn dies die Ausweitung des aktuellen OSZE-Mandats und eine Aufstockung der materiellen Mittel der Organisation erfordert. 

Verweigerung des Dialogs, gegenseitiges Unverständnis und Militarismus waren bisher Triebkräfte der Eskalation. Nur die glaubwürdige Aussicht auf eine bessere Zukunft vermag es jedoch den Frieden und die Freiheit der Menschen in der Ukraine und darüber hinaus dauerhaft zu sichern.

Ziel der Europäischen Union muss es daher sein, Vertrauen wiederherzustellen, sowie im Dialog mit der Ukraine und Russland wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu erarbeiten. 

Die aktuellen wirtschaftlichen Sanktionen von Seiten der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union gegen die Russische Förderation sind ohne ein Entgegenkommen ebendieser nicht zu lockern. Eine weitere Verschärfung lehnen wir allerdings ab, da eine zielgerichtete, deeskalative Wirkung bisher ausgeblieben ist.

An erster Stelle muss der Erhalt der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Ukrainerinnen und Ukrainer in allen Teilen des Landes als entscheidender Bestandteil des sozialen Friedens und der Einheit der Ukraine stehen. Im tiefsten Kern der europäischen Idee war wirtschaftliches Wachstum stets Mittel Frieden und Stabilität in Europa zu erreichen und zu sichern. Die Europäische Union muss diesem Anspruch wieder konsequent gerecht werden, das heißt Stabilität und Frieden den Vorrang vor absoluten wirtschaftlichen Forderungen zu geben.

Die Ukraine ist nicht als Grenz- sondern als Brückenland zu verstehen. Deutsche und europäische Außenpolitik haben auf Rahmenbedingungen hinzuarbeiten, unter denen es für die Ukraine als souveräner Staat vereinbar ist, mit beiden Verbünden, sowohl der EU als auch Russland in wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu stehen. Dies kann beispielsweise durch die vorläufige Zurückstellung eines umfassenden Assoziierungs-abkommens zugunsten branchenspezifischer Handelserleichterungen und Kooperationen geschehen.

Langfristig ist darauf hinzuwirken, zur Klärung komplexer Fragen der Ukrainisch-Russischen Beziehung eine „Kommission zur Klärung Schwieriger Fragen“ nach Polnisch-Russischem Vorbild einzurichten.

Weiterhin gilt es für die EU und die Bundesrepublik Deutschland diplomatisch darauf hinzuarbeiten, dass Völkerrecht zum absolut verbindlichen Maßstab aller internationalen Akteure wird.


Die Bundesrepublik Deutschland hat innerhalb der EU und anderer supranationaler Organisationen darauf hinzuwirken, dass bis zu einer Entspannung der inner-ukrainischen Verhältnisse und zweifelsfreien Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme der Ukraine ausgesetzt wird.

Langfristig obliegt es der Ukraine als souveränem Staat selbst darüber zu entscheiden, welche Zugehörigkeiten zu supranationalen Organisationen gewünscht sind.

Die Völkerrechtswidrigkeit des Anschlusses der Krim-Halbinsel an Russland steht für uns außen Frage. Wir verurteilen dieses Vorgehen.

Das Referendum vom 16. März 2014 ist unserer Meinung nach nicht bindend. Für eine dauerhafte Normalisierung der russisch-ukrainischen Beziehungen ist die Klärung dieser Frage jedoch unerlässlich. Hierzu sind Verhandlungen über eine Kompromisslösung für den territorialen Status der Krim von Nöten.

Wir stehen hinter den Grundsätzen des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Sollte eine Mehrheit der Bevölkerung der Krim in einem freien und fairen Referendum erneut für einen Beitritt zur Russischen Föderation votieren, so akzeptieren wir dies als den Willen des Volkes. Bis dahin ist die Krim unserem Völkerrechts-Verständnis nach Teil der Ukraine. 

Wir halten Institutionen wie die Vereinten Nationen, die OSZE und den Europarat für die richtigen Foren um solche Verhandlungen zu führen und setzen uns dafür ein, dass diese Organisationen ein eventuelles Referendum überwachen und durchführen.
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1Güter die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können, zur Definition dieser Güter gilt die für Deutschland bindende VERORDNUNG (EG) Nr. 428/2009 DES RATES vom 5. Mai 2009.